Schwimm Club Bad Nauheim e.V.

Kampfrichterwesen


Für Eltern, deren Kinder in den Wettkampfmannschaften I-III schwimmen, ist eine Wettkampfrichterausbildung dringend zu empfehlen. Die Teilnahme an Wettkämpfen bedarf der Bereitstellung von vereinseigenen Kampfrichtern.


Das Kampfgericht im Rahmen eines Wettkampfes besteht aus:


- Zeitnehmern,

- Zielrichtern,

- Wenderichtern,

- Schwimmrichtern,

- Startern und

- Schiedsrichtern.


Um einen Schwimmwettkampf ordnungsgemäß auszuführen bedarf es bei 8 Bahnen in Summe mindestens 24 Kampfrichtern.


Gemäß Vorgabe des hessischen Schwimmverbandes müssen Kampfrichter auch:


- Mitglied eines der beiden Schwimmvereine sein

- mindestens 14 Jahre alt sein.


Die Ausbildung besteht aus einem Theorieteil inkl. Schriftlicher Prüfung sowie einer praktischen Einweisung. Die Theorie dauert 1 Tag, der praktische Teil ½ Tag.

Bei Interesse zur Kampfrichterausbildung bitte einfach melden.

Die Organisation unserer Wettkampfrichter ist unter der Mailadresse
kari@sg-wetterau.de
erreichbar.


Regelwerke DSV

Kampfrichterordnung

WB Fachteil Schwimmen

WB Fachteil Schwimmen (Masters)